Arbeitsamt unterstützt bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Ob die Arbeitsagentur die Kosten für den LKW-Führerschein übernimmt und unter welchen Bedingungen das Jobcenter auch für Sie mit einem Bildungsgutschein bezahlt erfahren Sie hier.
Inhalt
- Wer wird gefördert?
- Sie sind gerade arbeitssuchend?
- Sie sind gerade angestellt?
- Möglichkeiten für Unternehmen
- Voraussetzungen für Unternehmen
- Nächste Schritte
Wer wird gefördert?
Quereinsteiger und Arbeitssuchende haben die Möglichkeit finanzielle Unterstützung auf dem Weg zum Job als Berufskraftfahrer*In zu erhalten. Auch wenn Sie gerade angestellt sind, können Sie von den Maßnahmen profitieren.
Bei Interesse sollte der Sachbearbeitende oder die zuständige Arbeitsagentur kontaktiert werden. Diese entscheiden in jedem Fall über die Förderung. Mit dem Zuschuss soll eine langfristige Beschäftigung erzielt werden. Der Führerschein wird vor allem für Folgende Gruppen meist komplett übernommen:
- gering qualifizierte Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss
- Arbeitnehmer mit Berufsabschluss, die in den letzten 4 Jahren Hilfstätigkeiten ausübten
- Arbeitnehmer, die älter als 45 Jahre sind, in Unternehmen mit weniger als 250 Angestellten
Sie sind gerade arbeitssuchend?
Das sind grundsätzlich nur Richtlinien, es entscheidet das zuständige Arbeitsamt. Wenn Sie motiviert sind und ein Führerschein die Aussichten auf eine Festanstellung erhöhen, erhalten Sie auch finanzielle Unterstützung.
Diese kann bis zu 100% der Kosten bis zur Fahrerlaubnis abdecken. Am besten erkundigen Sie sich auch nach den Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und möglicherweise die Berufskraftfahrergrundqualifikation.
Den Bildungsgutschein, den man dann von der Arbeitsagentur erhält, kann man bei einer Fahrschule einreichen. Diese wickelt die Zahlung dann direkt mit dem Arbeitsamt ab, es muss also nichts selbst gezahlt oder vorgestreckt werden.
Sie sind gerade angestellt?
Auch wenn Sie bereits einen Job haben, können Sie von den Maßnahmen profitieren. Treffen die oben genannten Kriterien auf Sie zu, gibt es die Chance, zumindest teilweise gefördert zu werden. Auch wenn keine der 3 Eigenschaften auf Sie zutrifft, kann eine Weiterbildung bezuschusst werden. Der Betrieb, bei dem Sie gerade angestellt sind, muss dann allerdings die Hälfte der Kosten tragen. Auch hier sollten Sie sich nach Absprache mit ihrer Arbeitsstelle an die Arbeitsagentur wenden, hier wird dann über den Einzelfall entschieden. Mit der Förderung soll drohende Arbeitslosigkeit verhindert werden. Dies wird in der Beurteilung ihres Falls dann vom Jobcenter bewertet.
Möglichkeiten für Unternehmen
Auch Unternehmen profitieren von dem Förderprogramm Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen („WeGebAU“). So haben Sie als Unternehmen die Möglichkeit, Ihr Personal besser zu qualifizieren und so langfristige Arbeitsverhältnisse zu sichern. Stellen Sie am besten Kontakt zur Arbeitsagentur her, um mehr über individuelle Möglichkeiten der Förderung zu erfahren.
Voraussetzungen für Unternehmen
Folgende Ansprüche bieten einen Rahmen, der immer vorausgesetzt wird, wenn Sie von der Förderung profitieren wollen. Ihre Arbeitnehmer kommen auf jeden Fall in Frage, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft. Es kann sich aber im Einzelfall lohnen, Kontakt zur Arbeitsagentur herzustellen und nach einer individuellen Einschätzung zu fragen.
-gering qualifizierte Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss
-Arbeitnehmer mit Berufsabschluss, die in den letzten 4 Jahren Hilfstätigkeiten ausübten
-Arbeitnehmer, die älter als 45 Jahre sind, in Unternehmen mit weniger als 250 Angestellten
Das Alter und die späteren Berufsaussichten des Arbeitnehmenden spielen also eine Rolle. Auch muss dieser während der Ausbildung und Schulungszeit freigestellt werden. Der Anspruch auf Gehalt seitens des Arbeitnehmers besteht weiterhin. Darüber hinaus besteht meistens die Möglichkeit auf eine Förderung, wenn die Hälfte der Ausbildungskosten von Ihnen übernommen werden.
Nächste Schritte
Insgesamt ist es also wichtig, zuerst das Arbeitsamt zu kontaktieren. Dieses entscheidet für jeden Einzelfall, es gibt keine Garantie für die Kostenübernahme. Die Chance, zumindest teilweise bezuschusst zu werden, besteht jedoch oftmals und es lohnt sich nachzufragen.
Wenn es dann tatsächlich zur Bezuschussung kommt, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, den Sie direkt bei der Fahrschule einlösen können.
Truckerpilot wünscht viel Erfolg der Ausbildung und allseits gute Fahrt. Über unser Portal finden motivierte Arbeitnehmer und passende Unternehmen zusammen.
Als Berufskraftfahrer*In sind Sie also bestens gerüstet für die Zukunft und haben einen vielfältigen Arbeitsalltag. Mit Truckerpilot finden Sie Ihren neuen Traumjob.
Viel Erfolg bei den Prüfungen und allseits gute Fahrt!